Kartellamt stellt DFL vor neue Herausforderungen

Kartellamt stellt DFL vor neue Herausforderungen

Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel im deutschen Profifußball erneut überprüft und dabei schärfere Richtlinien von der Deutschen Fußball Liga (DFL) gefordert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Fußballklubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg, RB Leipzig und Hannover 96.

Die Behörde verlangt nach einer vorherigen Bewertung deutliche Anpassungen, die auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Dezember 2023 zurückzuführen sind. Zudem hat die zuständige Abteilung im Bundeskartellamt gewechselt, was zu engeren Grenzen für die Regelung geführt hat.

Unabhängig von der künftigen Umsetzung kündigte das Kartellamt an, das Verfahren bald einzustellen. Die DFL hat noch die Möglichkeit, zu der neuen Bewertung Stellung zu nehmen. Die Mitglieder- und Vereinsstruktur bleibt eine entscheidende Voraussetzung für die Rechtskonformität der Regelung.

Besonders bei Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sind Anpassungen erforderlich, da diese Klubs von Konzernen dominiert werden. Bei RB Leipzig besteht das Problem der geringen Anzahl stimmberechtigter Mitglieder. Diese Aspekte müssen im Sinne der Kartellbehörde überarbeitet werden.

Das Kartellamt fordert die DFL auf, drei konkrete Maßnahmen zu ergreifen: Erstens, für offenen Zugang zur Mitgliedschaft in allen Vereinen zu sorgen; zweitens, die 50+1-Regel auch in internen Abstimmungen der DFL zu beachten; drittens, die Regelungen für ehemalige Förderklubs nachzubessern.

Der Fall Hannover 96 zeigt die Problematik mangelnder Durchgriffsmöglichkeiten des Muttervereins auf Entscheidungen der GmbH. Martin Kind stimmte gegen die Weisung des e.V., was Fragen zur Umsetzung der 50+1-Regel aufwirft. Die DFL hat hier nicht ausreichend überprüft, ob die Regel eingehalten wurde.

Abschließend wird das DFL-Präsidium, vertreten durch Hans-Joachim Watzke, über die notwendigen Änderungen der Statuten entscheiden und diese der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen. Die Liga-Dachorganisation sieht die Hinweise des Kartellamts als Chance zur Weiterentwicklung der Regelung.

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